Durch Green-Zinc 75% weniger CO2 Emissionen
Einen weiteren Meilenstein in puncto Nachhaltigkeit setzen wir mit der Einführung von „Green-Zinc“ für unsere Feuerverzinkung. Green-Zinc steht für Zink, das die CO2 Bilanz und somit auch den CO2 Fußabdruck von feuerverzinkten Produkten verbessert.
Dazu zählt einerseits die Nutzung von Sekundär-Zink. Hergestellt in eigenen Recycling-Anlagen mittels CO2-neutralem Biogas aus agrarischen Reststoffen.
Andererseits ist ZINKPOWER der erste Feuerverzinker weltweit, der sogenanntes „Low-Carbon Zinc“ verwendet. Low-Carbon Zinc ist Zink, das ausschließlich mit grüner Energie abgebaut und hergestellt wird. Dadurch wird ein CO2-Footprint von unter 1 kg CO2 pro Kilogramm Zink erreicht. Konventionell erzeugtes Zink liegt im Vergleich dazu bei ca. 4kg CO2 pro Kilogramm Zink.*
*Quelle: Boliden, International Zinc Association
Green-Zinc by ZINKPOWER®
In Summe reduziert die Kombination beider Maßnahmen den Footprint feuerverzinkter Oberflächen aus dem Hause ZINKPOWER wesentlich.
Öffentliche Gebäude und Prestigeobjekte werden in zunehmendem Maße mit hohen Anforderungen an nachhaltiges Bauen bzw. sogar mit DGNB-Zertifizierung ausgeschrieben. Im Rahmen dessen zählt jedes Kilogramm CO2, das vermieden wird. Der Einsatz von Green-Zinc bietet unseren Kunden (Stahl-/Metallbau-Unternehmen) Argumente, sich bei der Ausschreibung von ihren Marktbegleitern abzuheben.
Für den Stahlbau einer Lagerhalle mit 100 Tonnen Stahl zum Beispiel, fallen dank Green-Zinc weniger als 5 Tonnen CO2 statt 20 Tonnen CO2 mit konventionell erzeugtem Zink an.
Sprechen Sie uns an! info@zinkpower.com
Green-Zinc for Green Deal
Angetrieben von dem Ziel, die Emissionen von Treibhausgasen bis zum Jahr 2050 auf null zu reduzieren, hat der „European Green Deal“ zuletzt immer stärker an Fahrt aufgenommen. Entsprechend werden sich Unternehmen aus den EU-Staaten bei der Einhaltung von Klimaschutzzielen in den kommenden Jahren auf immer detailliertere Vorgaben und Nachweispflichten einstellen müssen.
Mehr als 250 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Bilanzsummen oberhalb von 20 Millionen Euro oder Umsatzerlöse, die 40 Millionen Euro überschreiten: Wer als Unternehmen mindestens zwei dieser drei Kriterien erfüllt, wird nach dem aktuellen Entwurf einer EU-Richtlinie ab 2024 verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht nach fest definierten Standardvorgaben zu verfassen. Dazu wird voraussichtlich ab 2030 ein Produktpass für alle produzierten bzw. umgeschlagenen Güter eingeführt werden.
Fotos: ©peterschreiber.media; gan chaonan