DASt 022
Ab 01.01.2010 ist die DASt-Richtlinie 022 „Feuerverzinken von tragenden
Stahlbauteilen“ in die Bauregelliste des DIBt übernommen worden. Diese
Richtlinie gilt grundsätzlich für Bauwerke, die in Deutschland erstellt
werden.
Die Einführung dieser Richtlinie ist für die Verzinkereien der
Kopf Gruppe mit keinen Veränderungen verbunden, da wir deren Anforderungen schon
lange erfüllen. Im Gegenteil, sie ist vielmehr die Bestätigung unserer
Philosophie: höchste Qualität auf höchstem Niveau.
Entsprechend der DASt-Richtlinie 022 sind dem Material für tragende
Stahlbauteile nach DIN 18800, DIN EN 1993 und DIN EN 1090-2
Bestellspezifikationen beizufügen, aus denen Angaben hinsichtlich der Tauch-
oder Beizzeiten hervorgehen. Ebenso sind eventuelle Prüfanforderungen
hinsichtlich Magnetpulverprüfungen in der Spezifikation anzugeben.
Seit November 2009 sind alle europäischen Verzinkereien der Kopf Gruppe gemäß
Übereinstimmungsnachweis „Ü-Zeichen für DASt-Richtlinie 022“ zertifiziert. Als
besondere Serviceleistung stehen in allen europäischen Betrieben eigene und vom
TÜV Nord gemäß DIN EN 473 zertifizierte Prüfer zur Verfügung.
Ausführliche Infos zur DASt-Richtlinie 022 finden Sie auch unter: www.dast022.de
Für Fragen stehen Ihnen unsere Werksleiter vor Ort gerne zur
Verfügung. |